Karte 1803
Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein Freiherr von Hardenberg

9. Oktober 1807    Erst die totale Niederlage macht den Weg frei für Reformen

Nach der totalen Niederlage gegen das napoleonische Frankreich steht am Anfang der Neuordnung Preußens die bereits früher in Angriff genommene Agrarreform.

Die leitenden Minister Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein und Karl August Fürst von Hardenberg wollen durch „Reformen von oben“ das marode Staatswesen modernisieren. Ihr Ziel ist die Freisetzung möglichst vieler wirtschaftlicher Kräfte, ohne dabei die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung umzuwerfen:

„Wir müssen dasselbe von oben her machen, was die Franzosen von unten gemacht haben...„Demokratische Grundsätze in einer monarchischen Regierung, - dieses scheint mir die angemessene Form für den gegenwärtigen Zeitgeist“ ,

schreibt Staatskanzler Hardenberg.

Gab es im revolutionären Frankreich bereits in einem einheitlichen, zentralistischen Staat, fehlen in Deutschland eine einheitliche Wirtschaft und ein einheitlicher Staat. Das Fortbestehen feudaler Bindungen erschweren die Lösung der nationalen Frage, die Rückständigkeit der Agrarstruktur hemmt die Ausbildung eines einheitlichen Marktes und damit die nationale Bewegung.

Stein verkündet am 9. Oktober 1807 das „Edikt, den erleichterten Besitz und freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner betreffend“.

Mit der entschädigungslosen Abschaffung der Gutsuntertänigkeit leitet das Edikt die allgemeine Bauernbefreiung ein. So bestimmt der Paragraph 1:

„Jeder Einwohner Unsrer Staaten ist, ohne alle Einschränkung in Beziehung auf den Staat, zum eigenthümlichen und Pfandbesitz unbeweglicher Grundstücke aller Art berechtigt; der Edelmann also zum Besitz nicht blos adelicher, sondern auch unadelicher, bürgerlicher und bäuerlicher Güter aller Art, und der Bürger und Bauer zum Besitz nicht blos bürgerlicher, bäuerlicher und anderer unadelicher, sondern auch adelicher Grundstücke, ohne daß der eine oder der andere zu irgend einem Gütererwerb einer besonderen Erlaubnis bedarf, wenn gleich, nach wie vor, jede Besitzveränderung den Behörden angezeigt werden muß. Alle Vorzüge, welche die Güter-Erbschaften der adeliche vor dem bürgerlichen Erbe hatte, und die bisher durch den persönlichen Stand des Besitzers begründete Einschränkung und Suspension gewisser gutsherrlichen Rechte, fallen gänzlich weg.“

Und:

„Jeder Edelmann ist, ohne allen Nachtheil seines Standes, befugt, bürgerliche Gewerbe zu treiben; und jeder Bürger oder Bauer ist berechtigt, aus dem Bauer- in den Bürger- und aus dem Bürger- in den Bauernstand zu treten.“

Bauern mit besserem Besitzrecht werden sofort, solche mit schlechterem erst 1810 persönlich frei. Die Dienst- und Abgabeverpflichtung an den Gutsherrn bleiben aber noch bestehen. Zugleich wird mit der Aufhebung der ständischen Berufsschranken der freie Kauf und Verkauf von Grundstücken gestattet. Doch die Bauernbefreiung kapitalisiert das gutsherrlich-bäuerliche Verhältnis und schwächt damit die wirtschaftliche Lage derjenigen Bauern, die ohne Bauernschutz ihre verkleinerten Höfe häufig nicht selbständig bewirtschaften können. Dagegen können die Großgrundbesitzer – ohne dass dies die Reformer anstreben – ihre Güter vergrößern und ihre wirtschaftliche und soziale Dominanz ausbauen, zumal ihnen – neben den Steuerprivilegien – auch die Patrimonialgerichtsbarkeit und die niedrige Polizeigewalt sowie der Kirchenpatronat bleiben.

Die Folgen dieser grundlegenden Agrarreform sind widersprüchlich. In der Tat gelingt es vielen Bauern, sich aus den Abhängigkeiten der Gutshörigkeit zu lösen und eigene Länderein zu bewirtschaften. Doch der Preis, den die preußischen Bauern für ihre „Befreiung“ zu zahlen haben, ist hoch: Für den Erwerb von Land und den Freikauf aus den feudalen Diensten müssen sie hohe Entschädigungssummen an die Gutsbesitzer entrichten und einen Teil des Landes abtreten. Bei weitem nicht alle betroffenen Bauern und kleinen Ackerleute (Kössaten) sind dazu in der Lage. Viele verarmen, geben ihre Rechte wieder an den Gutsherren ab oder verdingen sich als Tagelöhner. Am Ende profitieren vor allem die märkischen Grundbesitzer. Die Reformen haben sie gezwungen, ihre Güter in moderne, kapitalistische Agrarbetriebe umzuwandeln. Statt höriger Bauern, arbeiten auf ihren Feldern nun billige Landarbeiter im Akkord. Die alte Ordnung hat sich auf diese Weise gefestigt..

Die alltägliche Mühsal der Landbevölkerung

Pflügender Bauer

Die Bauern zahlen den Zehnten

Gutsbesitzer hoch zu Ross

Edikt zur Bauernbefreiung