Karte 1618

Gutsherrschaft

Sie entwickelte sich seit der Ostkolonisation neben und aus der Grundherrschaft, blieb bis ins 19. Jh. bestehen und war von größter Bedeutung für Nordostdeutschland, vor allem für Ostelbien. Es handelt sich dabei um eine Konzentration von Grund-, Leib- und Gerichtsherrschaft. Dem Gutsherren wurden vom Territorialfürsten staatliche Rechte und öffentlich-rechtliche Hoheitsgewalt delegiert. Seit der Mitte des 16. Jh. begannen die Gutsherren auf Kosten der Bauern ihren Besitz zu erweitern, es entwickelt sich der Typus des Junkers als adliger Grundbesitzer, der ein Gut mit Hilfe dienstpflichtiger Bauern bewirtschaftet, anstatt wie sonst üblich als Grundherr eine von den Bauern bezahlte Grundrente zu beziehen.