Karte 1803

Provinzen

Nach römischem Vorbild wurden zwischen 1808 und 1815 in Preußen größere Verwaltungsbezirke geschaffen, die durch Gebietserwerb und -verlust häufige territoriale Veränderungen erfuhren. Der auf den Reichsfreiherrn Karl vom und zum Stein zurückgehende Gedanke der Selbstverwaltung wurde in den Provinzialordnungen (1875-88) neu gefaßt. Die Provinzen waren nun in Regierungsbezirke und Kreise unterteilt, und diese Selbstverwaltungseinheiten und Gebietskörperschaften wurden als Provinzialverbände bezeichnet. Der Provinzialverwaltung stand der Oberpräsident vor; Beschlußbehörde für besondere staatliche Aufgaben war der Provinzialrat. Die Provinzialstände waren auf Selbstverwaltungsaufgaben beschränkte ständische Vertretungskörperschaften, die sich bereits 1842 zu den "Vereinigten Ausschüssen" zusammengeschlossen und 1847 erstmals in Berlin als "Vereinigter Landtag" in Berlin zusammentraten und eine Gesamtvertretung Preußens darstellten. Sie wurden 1875 durch den Provinziallandtag ersetzt, dessen Abgeordnete von den Stadt- und Landkreisen (seit 1925 durch das Volk) gewählt wurden. Der aus seiner Mitte gewählte Provinzialausschuß und der Landesdirektor oder Landeshauptmann waren die Organe der Provinzialverbände.