Karte 1803

Organisationsedikt

Der Erlaß vom 24. November 1808 unter Friedrich Wilhelm III. löst die nichtverantwortliche Kabinettsregierung und das Generaldirektorium ab durch verantwortliche Minister (Vortragsrecht beim König, Gegenzeichnung königlicher Entschließungen) mit dem Ressorts für Inneres, Auswärtiges, Justiz, Finanzen und Krieg. Der vom leitenden Minister Reichsfreiherr Karl vom und zum Stein vorgesehene Staatsrat als Koordinationsstelle der Ressorts wird im Publikandum vom 16. Dezember vorläufig suspendiert. An die Stelle der Kriegs- und Domänenkammern treten die Bezirksregierungen, die Oberpräsidenten sollen zwischen den Ministerien und den Provinzen vermitteln.