Karte 1803

Gewerbefreiheit

Berechtigung zur Ausübung eines Gewerbes oder Berufs ohne besondere Genehmigung an jedem beliebigen Ort. Das Prinzip der Gewerbefreiheit entwickelte sich unter dem Einfluß des wirtschaftlichen Liberalismus und löste den mittelalterlichen Zunftzwang ab. Erstmals in Frankreich nach 1789 verwirklicht. In Preußen wurde 1808 die Gewerbefreiheit zum Prinzip der künftigen Gewerbepolitik erklärt und 1810 mit dem Erlaß einer neuen Gewerbeordnung sowie 1811 mit dem Edikt über die Gewerbepolizei eingeführt. Die Gewerbeordnung von 1866 beseitigte die Reste der alten Zunftordnung endgültig. Im Dritten Reich wurde die Gewerbefreiheit zum größten Teil abgeschafft. In der Bundesrepublik Deutschland ist Gewerbefreiheit durch Art. 12 GG garantiert; Ausnahmen und Beschränkungen gibt es in Bereichen, in denen es das öffentliche Interesse gebietet (Ärzte, Apotheken, Gaststätten, Sprengstoffhandel.