Karte 1803

Freischar

Nicht zu verwechseln mit „Deutsche Freischar - Bund der Wandervögel und Pfadfinder", gegründet 1926 - meint hier militärische Freiwilligenverbände, die sich im Krieg im Unterschied zu den Freikorps ohne Ermächtigung des Kriegsherrn auf Veranlassung einzelner Personen oder politischer Interessengruppen bilden. Nach der Hager Landkriegsordnung (1899) sind die Freischaren unrechtmäßige Kombattanten, die sich nach dem Kriegsrecht wegen Freischärlerei strafbar machen, was zur Folge hat, daß sie nicht als Kriegsgefangene behandelt werden müssen, sondern sofort, wo sie angetroffen werden, erschossen werden können. Die Freischaren können dann als Freikorps anerkannt werden , wenn sie einen verantwortlichen Führer haben, ein bestimmtes Abzeichen tragen, die Waffen offen führen und die Kriegsbräuche beachten, aber letztendlich nur dann, wenn ihr Führer sich als Mitglied der regulären Kriegsmacht ausweisen kann. Es leuchtet deshalb ein, daß die Freiwilligenverbände, die sich 1813 durch Aufruf des preußischen Königs gegen Napoleon formiert haben, als Freikorps, die revolutionären Verbände von 1848 jedoch durchgehend als Freischaren und Freischärler bezeichnet wurden: „Die anderen waren eine Art irreguläres Corps, unter denen viele Unbewaffnete. Die Freischaar war kaum eine Stunde hier, als das Militär vor dem Städchen erschien, und, da es von ungefähr 30 Schüssen begrüßt wurde, sogleich die unterdessen verbarrikadirten Eingänge der Stadt angriff. Alsbald gingen zwei Häuser und zwei Scheunen in Flammen auf, die abgedeckte Brücke wurde unter Kugelregen wiederhergestellt, die Barrikaden zerstört und nach 4 Uhr zogen die Truppen stürmend ein, alle Häuser angreifend, aus welchen auf sie geschossen wurde. Die Freischärler, von denen sich die größere Mehrzahl schon beim Beginn des Kampfes geflüchtet hatte, eilten nun über die Rebberge nach dem Gebirge zu, lebhaft verfolgt von unsern Soldaten. Der friedliche Bürger atmet nun trotz all der schrecklichen Scenen wieder auf, da er sieht, daß es doch noch eine Macht gibt, welche im Stande ist, der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wieder Ansehen zu verschaffen.“ Die republikanischen Kämpfer bezeichneten sich jedoch damals auch selbst als Freischaren und Freischärler. Damit wurde von beiden Seiten (mit freilich unterschiedlicher Bewertung) das Irreguläre der Aktionen hervorgehoben, wenn es auch noch kein international gültiges Kriegsrecht gab. 1848 war der Begriff so populär, daß es sogar eine Zeitschrift gab, die „Der Freischärler“ hieß, von Louise Aston redigiert wurde und sich „für Kunst und sociales Leben“ zuständig fühlte, jedenfalls für die kurze Zeit, bis sie verboten wurde.