Karte 1763

28. Oktober 1717: Einführung der Allgemeinen Schulpflicht durch den Soldatenkönig stösst auf Widerstand

Collage Jobs als Schulmeister Belohnung des fleißigen, Bestrafung des "argen" Kindes Friedrich Wilhelm I. von Preußen Verordnung des Soldatenkönigs vom 28.9.1717 zur Einführung der Allgemeinen Schulpflicht in Preußen Deklaration zur Einschränkung der gewerblichen Tätigkeit der Schulmeister und Dorfküster

Am 28.Oktober 1717 verordnet der König die allgemeine Schulpflicht.

„Wir vernehmen missfällig und wird verschiedentlich von denen Inspectoren und Predigern bey Uns geklaget, dass die Eltern, absonderlich auf dem Lande, in Schickung ihrer Kinder zur Schule sich sehr säumig erzeigen, und dadurch die arme Jugend in grosse Unwissenheit, so wohl was das lesen, schreiben und rechnen betrifft, als auch in denen zu ihrem Heyl und Seligkeit dienenden höchstnötigen Stücken auffwachsen laßen..“

Nun soll auch in Preußen jedes Kind von fünf bis zwölf Jahren zur Schule gehen,

"gegen zwei Dreier wöchentliches Schulgeld,..., im Winter täglich und im Sommer, wann die Eltern bei ihrer Wirtschaft benötigt sein, zum wenigsten ein- oder zweimal die Woche, damit sie dasjenige, was im Winter erlernet worden, nicht gänzlich vergessen mögen." ...“Falls aber die Eltern das Vermögen nicht hätten; So wollen Wir dass solche Zwey Dreyer aus jeden Ortes Allmosen bezahlet werden sollen.“

Der Widerstand gegen die Schulreform ist groß. Er beginnt bei den Eltern, geht über die Gutsherren und die Kirche bis zum Generaldirektorium, das gewaltige Kosten für die Errichtung der Schulen auf sich zukommen sieht, denn das Baumaterial für die Schulhäuser stellt der König kostenlos zur Verfügung. Der König lässt nicht locker, schickt Kommissionen ins Land und verfertigt immer neue Reskripte. Den Einwänden seiner Minister, dass eine solche Reform zu kostspielig sei, entgegnet der sonst für seinen Geiz berüchtigte König :

"Dieses ist alles nichts! ... Denn wenn ich baue und verbessere das Land und mache keine Christen, so hilft mir alles nichts..."

Der Schulbetrieb allerdings soll möglichst nichts kosten. Die Lehrer müssen deshalb ihren Unterhalt neben dem Unterricht selbst verdienen. Daher werden gern Handwerker, Tagelöhner, abgedankte Soldaten zum Schuldienst verpflichtet. Ihre Ausbildung ist recht und schlecht. Häufig ist der Schulmeister auch der Küster des Dorfes, zumal der Pfarrer die inhaltliche Aufsicht über den Schulbetrieb hat. Der Küster wiederum muss nicht nur die Gottesdienste betreuen und die Orgel schlagen, er ist auch der Haushandwerker für die Kirche und Laufbursche für den Pfarrer. Der Schulmeister ist ewige Zielscheibe des Spottes.

Die Edikte gelten natürlich nur für die königlichen Domänen. Den adligen Gutsbesitzern kann der König lediglich nahe legen in ihren Herrschaftsgebieten ähnlich zu verfahren, da er dort keine Weisungsbefugnisse hat.

Unterrichtet werden von dem Lehrer-Küster-Schneider vor allem Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen. Auch wenn man in Betracht zieht, dass viele Eltern aus Not oder Desinteresse ihre Kinder selten zur Schule schickten, dass der Unterricht aus Raumnot im Wohnzimmer oder in der Werkstatt des Schulmeisters stattfindet, und dass es vielerorts weder Schulen noch Lehrer gibt, setzt die Schulreform des Königs einen Anfang. So gibt es am Ende der Regentschaft des Soldatenkönigs, 1740, statt der 320 Dorfschulen vom Jahre 1717 schon 1480 Schulen.