Karte 1763

1723: Radikale Verwaltungsreform - der Soldatenkönig schafft die Grundlagen der preußischen Bürokratie

Collage Das Jägertor in Potsdam Allegorie auf die Gründung des Generaldirektoriums Landarbeiten im Amte Peitz Letzte Seite des eigenhändig niedergeschriebenen Testaments des Königs Friedrich Wilhelm I. für seinen Sohn Friedrich Letzte Seite des eigenhändig niedergeschriebenen Testaments des Königs Friedrich Wilhelm I. für seinen Sohn Friedrich Bereits bei seinem Amtsantritt ließ der Soldatenkönig verlauten: "Er habe sich, als er das Governo bekommen, einen Plan gemacht; auf lauter Menage und guter Oekonomie beruhe seine ganze Verfassung," Was separat war, wird jetzt verschmolzen, vereinheitlicht, vereinfacht, optimiert. Der Staat und seine Geschäfte werden überschaubarer, transparenter, kosten weniger Aufwand und Geld, sind leichter zu steuern und zu kontrollieren.

Da ohnehin 80% der Staatseinnahmen in die Armee fließen, liegt es nahe, nur noch eine Behörde mit den Finanzen zu betrauen. So gründet 1723 Friedrich Wilhelm I.das Generaloberkriegs-, Finanz- und Domänendirektorium. Das Generaldirektorium, wie es kurz genannt wird, ist die Behörde aller Behörden, die Krone einer zentralistischen Verwaltung, die Zusammenfassung aller ökonomischen- und finanziellen Ressorts. Lediglich fünf Minister verwalten sämtliche inneren und militärischen Angelegenheiten. Der König ist von seinem neuen System so begeistert, dass er die Sache vom Hofporträtmaler Friedrich Wilhelm Weidemann in einem Gemälde verewigen lässt. Stolz zeigt er mit dem ausgestreckten Arm auf eine Waage. Ihre zwei Schalen tragen die Aufschrift "Kriegescasse" und "Domainencasse".

Jeder einzelne Minister muss den Eid schwören:

"S.M. Nutzen und Bestes insonderheit die wahre Verbesserung und Vermehrung der sämtlichen Revenuen und Einkünfte, ingleichen die Konservation der Unterthanen in Stadt und Land nach allen Kräften zu fördern, alles was dem zuwider und S.M., sowie den sämtlichen Ländern und Unterthanen nachteilig sein möchte, abzuwenden und zu verhüten."

Beschlüsse werden abgestimmt, die Leitung ist kollegial. Jedes Schriftstück, das dem König vorgelegt wird, muss die Unterschrift aller fünf Minister tragen und jeder haftet für das Ganze. Dienstbeginn ist 7 bzw. 8 Uhr, ein 12-Stunden-Tag die Regel. Wer eine Stunde zu spät kommt, bezahlt 50 oder 100 Dukaten Strafe, wer ohne Entschuldigung wegbleibt, soll ein halbes Jahresgehalt zahlen. Feierabend ist erst, wenn "wenn all und jede Sache abgethan worden, damit nicht ein Zettel davon übrig bleibe". Es gilt das vernünftige Prinzip: es darf nicht mehr ausgegeben werden, als eingenommen wird. Verstöße dagegen werden streng bestraft, die Beamten müssen Kautionen hinterlegen, mit denen sie im Falle von schuldhaftem Versagen haften. Die obersten Behörden werden ausdrücklich aufgefordert, sich nicht nur auf die offiziellen Berichte zu verlassen, sondern Spitzelberichte von

"sekrete (geheime) Korrespondenten und Espions (Spione), in denen Provinzen, von Pächtern, Bürgern, Bauern, Schulzen und was dergleichen mehr sind"

, einzuholen. Das Misstrauen des Königs gegenüber seinen Beamten ist immer wach. Er verlangt von ihnen blinden Gehorsam, absolute Unterordnung, Disziplin, Diensteifer, Pflichtgefühl, Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Gerechtigkeit. Als drei Beamte sich weigern, sich von Königsberg nach Tilsit versetzen zu lassen, droht der König

"die Leute wollen mir forciren. Sie sollen nach meiner pfeiffe dance(n) oder der Deuffel hohle mir ich laße hengen und Brahten wie der Zahr und tra©tire sie wie Rebeller",

und verordnet ein Jahr Festungshaft.

So erzieht sich Friedrich Wilhelm den nach militärischen Prinzipien aufgebauten Beamtenstaat. Der soldatische pflichtbewusste disziplinierte ordnungsbesessene gehorsame Bürokrat wird von nun an das Bild des preußischen Beamten prägen.