Karte 1866

Regentschaft

Stellvertretende Herrschaftsausübung für einen Monarchen, falls dieser minderjährig, regierungsunfähig oder außer Landes ist. So z.b. übernahm Prinz Wilhelm von Preußen 1858 die Regentschaft für seinen kranken Bruder Friedrich Wilhelm IV. Der Regent ist meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige Agnat, doch kann die Mutter, Großmutter oder Gemahlin diesem vorgehen.