Karte 1763

Pressen

Bezeichnet bis zur Einführung eines gesetzlich geregelten Rekrutierungssystems ( Kanton-Reglement 1733) die bis dahin übliche, völlig willkürliche und oft gewaltsame Zwangswerbung von wehrtauglichen Männern. Unter Friedrich Wilhelm I., dem Soldatenkönig, der 1714 eine verstärkte Anwerbung von Soldaten ausdrücklich "ohne große Gewaltätigkeit" anordnete, nahm die Zwangswerbung, besonders für die Leibgarde der " Langen Kerls" in der neuen Potsdamer Garnison, groteske Formen an. Doch "daß die Soldaten der preußischen Armee nur zusammengeprügelte, höchst widerwillig dienende Zwangsrekrutierte waren und allein durch abschreckende Strafen in Zucht gehalten werden konnten, tat ihrem Renommée kaum Abbruch" (Bernt Engelmann).