Karte 1763

General-Landschul-Reglement

Reform des Schulwesens in Preußen, im Auftrag Friedrich II. von dem Berliner Realschuldirektor und Theologen Johann Julius Hecker ausgearbeitet und ab 1763 in Kraft; führt die allgemeine Schulpflicht (die bis dahin auf die königlichen Domänen beschränkt war) in ganz Preußen für das 5. bis 13. Lebensjahr ein, schreibt eine Lehrerausbildung und die Existenz eines festen Lehrplans vor. Das Reglement zielte vor allem auf eine Verbesserung der ländlichen Verhältnisse, es sollte mehr Kindern besseren Unterricht bringen und den notorisch niedrigen Wissensstand der Landschullehrer heben, doch war dem Gesetz nur ein beschränkter Erfolg vergönnt; nach wie vor blieben rund ein Drittel aller Dörfer ohne Schule, und nur 30-50 % aller Kinder bekamen regelmäßig Unterricht.