Karte 1763

Fachprinzip

Waren die einzelnen Departements der preußischen Verwaltung nach territorialen Gesichtspunkten geordnet, so bleibt mit der Verwaltungsreform von 1722/23 diese Prinzip zwar noch erhalten, es tritt aber das Fachprinzip hinzu, was bedeutet, daß jeder Verwaltungseinheit ein Sachgebiet zugeordnet wird, für das die Abteilung ohne regionale Einschränkung zuständig ist.