Karte 1803

Allgemeines Landrecht - ALR

Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) tritt 1794 in Kraft. Versuche, in einer Kodifikation das gesamte geltende Recht aufzeichnen zu lassen, hatte schon Friedrich Wilhelm I.unternommen, die entscheidene Initiative jedoch kam von Friedrich II.; nach Diskussion und Überabeitung des Entwurfs wurde das ALR von 1783-1788 in 6 Bänden veröffentlicht; aus der Überarbeitung wiederum ging das "Allgemeine Gesetzbuch für die Preußischen Staaten (AGB) hervor, das 1791 publiziert - und 1792, wenige Wochen bevor es in Kraft treten sollte, von Friedrich Wilhelm II. per Verfügung suspendiert wurde. Nach erneuten Veränderungen, die vor allem der Beibehaltung des königlichen Machtanspruches galten, konnte es unter dem ursprünglichen Titel "Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten" (ALR) veröffentlicht werden und am 1. Juni 1794 in Kraft treten. Obwohl die Statuar- und Provinzial-Rechte erhalten blieben, wurde das ALR bald in allen preußischen Provinzen angewandt; in seinem bürgerlich-rechtlichen Teil blieb es mit wenigen Ausnahmen (Rheinland, das nach 1815 französisches Recht behält) bis zur Ablösung durch das BGB im Jahre 1900 in Kraft.