Karte 1618

Hofbaumeister

Ein an den Hof berufener, d.h. ein vom Landesherren mit der Planung und Durchführung öffentlicher Bauten beauftragter Baumeister. Der Baumeister ist sowohl technisch und künstlerisch ausgebildet und hat den Meistertitel. Man könnte ihn als Vorläufer des Architekten bezeichnen, doch war der Baumeister umfassender gebildet. Der Titel war nach 1931 geschützt, wird aber heute+E299 nicht mehr vergeben, was bedeutet, das Berufsbild existiert nicht mehr.