Karte 1618

Herzogtum

Das herzogliche Amt und Territorium. Bei den Germanen war der Herzog ein gewählter oder durch Los bestimmter Heerführer für die Dauer eines Kriegszuges, bei den Merowingern ein dem Grafen übergeordneter Beamter (Amtsherzog), der vor allem militärische Aufgaben hatte. Seit dem 7. Jh. entwickelten sich dort, wo Familienclans an der Wahl mitwirkten, die Stammesherzogtümer, die erblich wurden und selbst königliche Macht anstrebten. Um diese gefährliche Konkurrenz der Reichsgewalt wieder einzuordnen, begann Otto I. den Kampf für die Umwandlung in Amtsherzogtümer, in dessen Verlauf die Selbständigkeit der Herzöge eingeschränkt und ihr territorialer Besitz verringert oder geteilt wurde. Mit der Zerschlagung der Herzogtümer Heinrichs des Löwen durch Friedrich Barbarossa 1180 schien der Prozeß abgeschlossen und eine Entwicklung hin zu Territorialherzogtümern, deren Grundlage nicht mehr die Herrschaft über einen Stamm, sondern über ein Gebiet war, eingeleitet, was sich als Vorraussetzung für die Territorialisierung des Reiches erwies.