Grafschaft
Bezeichnet den territorial abgegrenzten Herrschaftsbereich eines Grafen. Im frühen Mittelalter war der Graf ein königlicher Amtsträger in einem bestimmten Gebiet, der Grafschaft, in dem er vom König zur Durchsetzung königlicher Gewalt eingesetzt worden war. Die absetzbaren Grafen erweiterten ihren Amtsbereich allmählich auch auf gerichtliche und polizeiliche Befugnisse und waren militärische Befehlshaber ihres Bezirks. Im 9. Jh. setzte der Adel die Erblichkeit des Amtes und der dazugehörigen Immobilien durch. Mit dem Ende des Mittelalters verlieren die Grafen ihre politische Funktion, werden aber meist Mitglied im Reichsfürstenstand und retten ihre Privilegien.