Karte 1618

Gottesgnadentum

Eine seit dem 8. Jh. in Herrschertitulaturen übliche Demutsformel, welche die Abhängigkeit des weltlichen Herrschers von Gottes Gnaden (Dei gratia) meint. Die von göttlicher Gewalt abgeleitete Herrschaft ist an das göttliche Recht gebunden, hat es zu vertreten, durchzusetzen und zu sichern; Mißachtung dieser Verpflichtung begründete ein Widerstandsrecht gegen den Herrscher. Mit dem Begriff verbindet sich aber auch eine Vorstellung von der göttlichen Qualität des Königtums, eine Tendenz zu dessen Überhöhung. Im Absolutismus wandelte sich die Auffassung hin zu einer Fürstensouveränität, die von aller irdischen Macht unabhängig und gegenüber Gott immer schon gerechtfertigt, weil sie ja von ihm eingesetzt erscheint. Die Aufklärung setzte dem Begriff von Gottesgnadentum die Begriffe "Volkssouveränität" und "Gesellschaftsvertrag" entgegen; die Französische Revolution 1789 leitete eine Machtbeschränkung ein, auch wenn mancher Monarch noch im 19. Jh. an seiner göttlichen Berufung festhielt.