Karte 1763

Gegenreformation

Erstmals 1776 von dem Göttinger Juristen Johann Stephan Pütter verwendeter Begriff für die Rückführung protestantischer Gebiete zum Katholizismus in der Zeit vom Augsburger Religionsfrieden 1555 bis zum Westfälischen Frieden 1648, dementsprechend auch Epochenbezeichnung für den angegebenen Zeitraum, obwohl sich der Vorgang auch entschieden länger hinziehen konnte. Es empfiehlt sich, zwischen der inneren, gegen Einflüsse und Folgen der Reformation gerichteten Reorganisation der katholischen Kirche (katholische Reform) und der äußeren, vorwiegend politisch bestimmter und mit staatlicher Waffengewalt durchgeführten Rekatholisierung protestantisch gewordener Gebiete zu unterscheiden. Während 1555 nur noch etwa 10 % der Bevölkerung des Reiches katholisch waren, hatte sich der Anteil bis zum Restitutionsedikt 1629 wieder auf 40 % erhöht. Eine wichtige Rolle spielten dabei der 1540 gegründete Orden der Jesuiten und die Kapuziner, die mehr für das einfache Volk zuständig waren. Unter den Landesfürsten taten sich die Wittelsbacher (Herzog Albrecht V. ab 1568) und Habsburger als Gegenreformer hervor. Die Gegenreformation war, außer in Österreich und Süddeutschland , erfolgreich in Polen und Frankreich (Aufhebung des Edikts von Nantes 1685) und brachte endlose Ströme von Glaubensflüchtlingen hervor, die ihr Land verlassen mussten, weil sie nicht zum katholischen Glauben zurück konnten oder wollten oder, wie die Juden, überhaupt nie katholisch gewesen waren. Das Land, das am dringendsten Zuwanderung brauchte und deshalb auch am meisten von der Migration profitierte, war Brandenburg-Preußen, das religiöse Toleranz übte und mit großzügigen Regelungen die Ansiedlung und Einbürgerung der Asylsuchenden förderte.