Karte 1866

Nationalversammlung

Ein nationales Parlament, das zusammentritt, um eine Verfassung auszuarbeiten, entweder, weil ein Staat noch keine Verfassung hat (im Zuge der Gründungswelle der Nationalstaaten) oder weil er eine neue Verfassung braucht. Das Vorbild dafür lieferte die französische Assemblée Nationale von 1789, die 1792 durch den Nationalkonvent abgelöst wurde. Auch nach der Februarrevolution 1848/49 und bei der Errichtung der Dritten Republik 1871 und der Vierten Republik 1946 traten in Frankreich Nationalversammlungen zusammen. In Deutschland erfolgte 1848/49 die Berufung der Frankfurter Nationalversammlung, im selben Jahr in Preußen die einer verfassungsgebenden Nationalversammlung, 1919 die der Weimarer Nationalversammlung. Als Reminiszenz an die Geschichte und die verfassungsgebenden Aufgaben in den Anfängen der Nationalstaaten tragen auch heute noch zahlreiche Parlamente die Bezeichnung Nationalversammlung.