Karte 1922

Ermächtigungsgesetz

Allgemein ein Gesetz, durch das eine Regierung oder Institution in Ausnahmesituation ermächtigt wird, Befugnisse wahrzunehmen, die verfassungsmäßig einer anderen Körperschaft zustehen. Durch das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 ("Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich") übertrug der Reichstag unter maßgeblicher Zustimmung des Zentrums und gegen die Stimmen der SPD mit Zweidrittelmehrheit die gesamte (auch die verfassungsändernde) Gesetzgebung auf den Reichskanzler Adolf Hitler; damit schaltete sich der Reichstag selbst aus, zunächst für vier Jahre, später mehrfach verlängert.