Karte 1866

Nationalstaat

Bezeichnung für einen Staat, in dem Nation und Staat eine Einheit bilden, d.h. der weitgehend nur eine homogene Nation umfaßt oder sich auf eine nationale Gruppierung bezieht, während die anderen auf dem Staatsgebiet lebenden Nationalitäten Minderheiten darstellen, die an der Staatsdefinition nicht beteiligt sind. Im Gegensatz dazu der Nationalitätenstaat (etwa der Donau-Monarchie), der viele nationale Gruppen beheimatet. Deutschland ist erst seit der Reichsgründung 1871 ein Nationalstaat.