Karte 1618

Markgrafen

Seit Karl dem Großen Befehlshaber einer Mark, d.h. eines größeren Grenzgebietes und über die ihm unterstellten Grafen, mit dem Recht und der Pflicht der militärischen Befestigung, des Heeresaufgebots und der Gerichtsbarkeit. Aufgrund dieser durch die Aufgaben der Grenzsicherung bedingten Machtbefugnisse konnten einige Markgrafen - besonders in Thüringen, Sachsen und der Ostmark - eine den Reichsfürsten ebenbürtige großherzogähnliche Position mit der Verfügung über Reichsgut und Kirchenherrschaft aufbauen.