Karte 1618

Huldigung

Staatsrechtlicher Akt, mit dem die Untertanen ihrem neuen Landesherren die Treue gelobten. Im Fränkischen Reich wurde der Untertaneneid bei der Thronbesteigung, doch auch bei anderen Gelegenheiten durch Grafen oder Königsboten gefordert. Während des Mittelalters nahm der deutsche König den Reichsständen den persönlichen Eid ab, der Landesherr in seinen Territorien. Wä#hrend des 19. Jh. wurde die Huldigung aufgegeben, an ihre Stelle tritt die Vereidigung (Beamte, Heer etc.).

Huldigung der preußischen Stände

Huldigung der preußischen Stände