Karte 1803

Erbuntertänigkeit

Eine Form der wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit des Bauern vom Gutsherrn, die der Leibeigenschaft ähnelt, obwohl sie keine privatrechtliche Eigentumsmacht am Menschen beinhaltet; in Ostdeutschland insbesondere in Mecklenburg und Pommern jedoch seit dem 18. Jh. so stark ausgeprägt war, daß dort die Erbuntertänigkeit als Leibeigenschaft bezeichnet wurde. Die Erbuntertänigkeit beinhaltet neben den Abgabepflichten vor allem die lebenslange uneingeschränkte Dienstpflicht, den Gesindezwang der Kinder und die Schollenpflichtigkeit. Mit der Bauernbefreiung im 19. Jh. und dem Ende der Gutsherrschaft verschwindet die Erbuntertänigkeit.